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Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Stand 01/2023

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, soweit der Käufer Unternehmer ist (§ 14 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Verträge über die Lieferung von Waren, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
     
  2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Mündliche Vereinbarungen werden die Parteien schriftlich bestätigen. Werden Verträge sowohl in deutscher als auch in einer Fremdsprache niedergelegt, so ist im Streitfall die deutsche Sprachfassung maßgeblich.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen - bei Bestellung im Naber-Händlerportal 5 Arbeitstage - durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Für diesen Zeitraum ist der Käufer an seine Bestellung gebunden.
     
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
     
  3. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Anwendungsmöglichkeiten und Eignungen unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
     
  4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Musterbüchern, Katalogen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf sie nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir sie als vertraulich gekennzeichnet haben.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und sind in Euro zu zahlen, wenn in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
     
  2. Der Kaufpreis ist abzüglich 2% Skonto 10 Tage ab Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum), sonst netto (ohne Abzug) 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Neukunden behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme abzüglich 2 % Skonto vor. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu € 50,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 zusätzlich berechnet. Im Falle des Vertragsschlusses mit der Vereinbarung von „Vorkasse“ ist der Kaufpreis 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
     
  3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
     
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
     
  5. Wir behalten uns vor, Zahlungssicherheiten und/oder Vorauszahlungen zu verlangen.
     
  6. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen ihn fällig zu stellen und/oder noch ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber ganz von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

IV. Liefer- und Leistungszeit, Haftung für Lieferverzug

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nicht vor völliger Auftragsklarheit und Abklärung aller technischen Fragen. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
     
  2. Bei Fällen der höheren Gewalt, z. B. Arbeitskämpfen, Unruhen, sowie sonstigen unvorhersehbaren schädigenden Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, soweit diese nachweislich auf die Erbringung unserer Leistung von Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Dauert die Störung länger als vier Wochen, nachdem der ursprünglich vereinbarte Termin abgelaufen ist, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erstreckt sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die erbrachten Teilleistungen sind für den Käufer nicht verwendbar. Dem Käufer erwachsen daraus keine Schadenersatzansprüche.
     
  3. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von BGB oder HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. In jedem Fall ist für den Eintritt des Verzugs eine Mahnung des Käufers notwendig.
     
  4. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes, geltend machen.
     
  5. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
     
  6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
     
  7. Im Falle der Vereinbarung von „Vorkasse“ sind wir zur Lieferung erst dann verpflichtet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.

V. Gefahrübergang, Annahmeverzug, Versand/Verpackung

  1. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers. Es gelten die Vorschriften über den Versendungskauf gemäß § 447 BGB, auch wenn die Versendung mit unseren Transportmitteln oder von unseren Mitarbeitern vorgenommen wird.
     
  2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Für den Versand wird eine Transportversicherung abgeschlossen, soweit der Käufer mit der Bestellung dies ausdrücklich wünscht. Die Kosten werden dem Käufer weiterberechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
     
  3. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
     
  4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
     
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges des Käufers geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Waren auf den Käufer über.
     
  6. Wir übernehmen keine Kosten für nicht mit uns zuvor schriftlich vereinbarte Retouren oder Retouren, die von uns nach Prüfung des Retourengrundes nicht ausdrücklich als berechtigt anerkannt werden (z. B. Falschlieferung, Mängel etc.). Sollten uns durch nicht vereinbarte oder unberechtigte Retouren Kosten entstehen, stellen wir diese in Höhe der tatsächlich uns entstandenen Fremd- und Eigenkosten dem Auftraggeber/Versender der Retoure in Rechnung.

VI. Gewährleistung/Haftung

  1. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Käufers erfolgt, übernimmt der Käufer das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
     
  2. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist daher verpflichtet, offensichtliche Mängel der Waren unverzüglich nach Erhalt zu rügen. Versteckte Mängel, die er bei Erhalt nicht feststellen kann, hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
     
  3. Im Falle einer Rüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zu verlangen, dass der Käufer zur Prüfung oder Nacherfüllung die beanstandete Ware an uns schickt oder die gerügte Ware bereithält. Nur bei berechtigter Rüge tragen wir die Kosten der Zusendung.
     
  4. Im Falle eines Mangels sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung der mangelhaften Ware innerhalb einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Eine Pflicht zur Nacherfüllung besteht nicht, soweit wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei unserer Wahl der Art der Nacherfüllung haben wir die Art des Mangels und die berechtigten Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem Sitz der gewerblichen Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, haben wir nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
     
  5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn, wir haben den Mangel wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Ist nur ein Teil einer Warenlieferung mangelhaft, kann der Käufer nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse hat.
     
  6. Der Rückgriffsanspruch des Käufers wegen Gewährleistungsansprüchen und -rechten aus Verbrauchsgüterkaufverträgen (§§ 474, 478 BGB) steht dem Käufer gegen uns nur insoweit zu, als der Käufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber seinem Abnehmer zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen und -rechten verpflichtet ist. Der Rückgriffsanspruch gegen uns ist ausgeschlossen, soweit der Käufer gegenüber seinem Abnehmer ohne rechtliche Verpflichtung, insbesondere aus Kulanz, oder aufgrund besonderer Zusicherungen oder Garantien des Käufers zur Gewährleistung oder Haftung verpflichtet ist.
     
  7. Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Waren kann der Käufer nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung der Waren geltend machen. Dies gilt nicht für Ansprüche und Rechte, für die das Gesetz zwingend gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB für Bauwerke und Sachen für Bauwerke (Baustoffe) oder gemäß § 445b BGB für Rückgriffsansprüche des Unternehmers längere Fristen vorschreibt.
     
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
     
  9. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
     
  10. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung oder für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     
  11. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
     
  12. Unsere Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht befugt, Erklärungen zu Mängeln und Gewährleistungsansprüchen rechtsverbindlich für uns abzugeben.

VII. Eigentumsvorbehalt


  1. a)
    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer aus der Bestellung sowie aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
    b)
    Soweit in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, der erweiterte Eigentumsvorbehalt keine Anwendung findet, bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich Steuern, Abgaben oder Transportkosten, die uns gegen den Käufer aus der jeweiligen Bestellung zustehen, die gelieferte Ware unser Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).
     
  2. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist die Vorbehaltsware zurückzunehmen; soweit nach den Bestimmungen des Gesetzes eine Fristsetzung entbehrlich ist, sind wir auch ohne Nachfrist zur Rückforderung der Vorbehaltsware berechtigt. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
     
  3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
     
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf der verarbeiteten oder unverarbeiteten Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. USt.) unserer Forderungen gegen den Käufer an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
     
  5. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
     
  6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
     
  7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
     
  8. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VIII. Abbildungen und Maßangaben

  1. Abbildungen, technische Angaben und Maßangaben in Prospekten und Preislisten gelten nicht als verbindlich vereinbart und nicht als zugesicherte Eigenschaft. Sie stellen lediglich Richtwerte dar. Verbindliche Auskünfte können im Einzelfall auf Anfrage erteilt werden. Eine spezielle Eignung lässt sich aus den Abbildungen und Maßangaben nicht entnehmen. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unser Geschäftssitz Nordhorn.
     
  2. Ausschließlicher örtlicher und international zuständiger Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz Nordhorn (Deutschland). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- oder Geschäftssitz) zu verklagen.
     
  3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (EGBGB). Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
     
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung oder Vereinbarung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Vereinbarung zu setzen, die den wirt- schaftlichen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.
     
  5. Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
     
  6. Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

X. Vorrang der deutschen Version

  1. Liegen diese Verkaufsbedingungen in verschiedenen Sprachen vor, so ist für die Klärung von Auslegungsfragen allein die deutsche Version maßgeblich.

  2.  

  3. Naber GmbH
    Geschäftsführer: Ingrid Naber, Hans-Joachim Naber und Lasse Naber

  4.  

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  1. Allgemeine Geschäftsbedingung - Stand 01/2023